Mittwoch, 9. November 2011

Wen wundert's? Ermittlungen gegen Strasser auch wegen Geldwäsche

Die Ermittlungen der Justiz in der Lobbyisten-Affäre rund um den ehemaligen EU-Abgeordneten und VP-Innenminister Strasser dauern an. Dabei werde "selbstverständlich" auch geprüft, ob es strafrechtlich relevante Zahlungsflüsse gibt, so die Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) am Mittwoch zur APA. Die Justiz soll nicht mehr nur wegen Korruptions-, sondern auch wegen Geldwäscheverdachts ermitteln.

Der Fall Strasser wird noch geprüft. © APA (Archiv/Hochmuth)

Dies berichtete das ORF-"Morgenjournal". Es berief sich dabei auf einen Kontoöffnungsantrag. Den bestätigte der Anwalt Strassers, Thomas Kralik, im APA-Gespräch. Aber er betonte, dass es "keine Zahlungen gibt, die verdächtig oder Schmiergeld sind oder aus Korruption herrühren". Die Kontoöffnung sei eine "reine Routinemaßnahme" der Staatsanwaltschaft. Der WKStA-Sprecher wollte einzelne Ermittlungsschritte nicht im Detail kommentieren - und auch nicht die Authentizität einzelner Aktenbestandteile bestätigen.

Ermittelt wird gegen Strasser wegen des Verdachts der Bestechlichkeit - nachdem er gefilmt worden war, als er britischen Journalisten, die sich als Lobbyisten ausgaben, seine Dienste bei der Einbringung einer Gesetzesänderung im EU-Parlament anbot. Laut ORF kommt nun auch der Verdacht der Geldwäsche - und zwar der seit etwas mehr als einem Jahr strafbaren Eigengeldwäsche - ins Spiel. Denn die WKStA sei bei ihren Ermittlungen offenbar auf Überweisungen von einem bisher nicht bekannten Konto der GP-Unternehmensberatungs-GesmbH gestoßen. Diese sei früher treuhändisch von Strassers Steuerberater geleitet worden, mittlerweile sei Strasser Alleingesellschafter.