Die Zwetschkenrepublik (aus Zeit online)
Johananes Voggenhuber
15.10.2009 - 10:13
Eine Serie von Justizaffären offenbart ein System der Willfährigkeit bei Richtern und Staatsanwälten
Was die Banane nicht kann, vermag vielleicht die Zwetschke. Sobald in Österreich die Rede auf öffentliche Korruption kommt, auf staatliche Misswirtschaft und Dunkelzonen, fällt irgendwann unweigerlich das B-Wort. Es lenkt den Zorn, politisch höchst unkorrekt, auf exotische Länder. Aber warum in die Ferne schweifen, liegt das Schlechte doch so nah. Wer Banane sagt, befindet sich schon auf halbem Weg zur Verdrängung. Wenn auch nur ein Teil der Vorwürfe, die in den letzten Monaten gegen die österreichische Justiz erhoben wurden, berechtigt sind, leben wir in einer Zwetschkenrepublik.
Die Liste skandalöser Vorgänge wird täglich länger, der Befund beklemmender, die politische Rechtfertigungsakrobatik dreister. Betroffen sind mittlerweile alle Bereiche der Justiz, von den Staatsanwaltschaften über die Ministerialbürokratie bis hin zu den Gerichten. Auch Polizei und Politik sind beteiligt. Von Medien und Öffentlichkeit wird diese nur scheinbar zufällige Häufung von Missständen weitgehend als Serie isolierter Fälle wahrgenommen, so als handle es sich bloß um vereinzelte schwarze Schafe – und nicht um ein System.
Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichten die Enthüllungen, nachdem ein anonymer Informant einen Sack voller Dokumente aus dem Justizministerium bei Falter- Redakteur Florian Klenk abgeladen hatte. Die Veröffentlichungsserie des Wochenblattes warf ein bezeichnendes Licht auf das Innenleben der Justiz. Da wurde etwa im Verlauf des Ortstafelkonflikts ein Strafverfahren gegen den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler niedergeschlagen, obwohl dessen Verordnungen »objektiv rechtswidrig« gewesen waren und seine Weigerung, die Urteile des Verfassungsgerichtshofes umzusetzen, das Delikt des Amtsmissbrauchs darstellen. Doch Dörfler, der mit Weisungen den Widerstand seiner Juristen brach, wurde rechtliche Unwissenheit zugebilligt. Seine Beamten seien der »charismatischen Ausstrahlung« seines Vorgängers Jörg Haider erlegen.
Obwohl die Verordnungen ungerührt aufrechterhalten werden und »rechtliche Unwissenheit« nun wohl nicht mehr bestehen kann, wird weiterhin keine Anklage erhoben. Nur in einer Zwetschkenrepublik steht die »charismatische Ausstrahlung« einer Führerfigur über dem Rechtsstaat, kann ein Ministerium das Strafrecht für Politiker aussetzen und so verhindern, dass Urteilen des Höchstgerichts Geltung verschafft wird.
Erpressung als Bagatelldelikt und Korruption als Freundschaftsdienst
Auch einen krassen Fall der Begünstigung deckte Der Falter auf: die sogenannte Kaffee-Kassa-Affäre. Schon der Name ist eine Verharmlosung. Hunderte Polizisten kassierten für die Begleitung von Schwertransporten bei rund fünfzig Transportunternehmen über Jahre eine Art privater Mautgebühr. Sie scheuten dabei vor Pressionen und Schikanen nicht zurück. Ein harter Kern habe so pro Person bis zu 1000 Euro im Monat eingesteckt. Trotz lückenloser Dokumentation dieses kriminellen Netzwerkes wurde der Tatbestand als »Bagatelldelikt« eingestuft, zahlreiche Vorwürfe waren dadurch verjährt. Eine »Gewerbsmäßigkeit« der Taten, wodurch Verjährung verhindert worden wäre, wurde ausdrücklich verworfen. Im Gegensatz dazu wird weiterhin gegen Tierschützer wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt.
In einem weiteren skandalösen Fall muss ein Richter, der zugab, von einem Beschuldigten Bargeld, Reisen und eine Waffe angenommen zu haben, ebenfalls keine Anklage fürchten. Entgegen der Aussage des Geschenkgebers deklarierte er die Zuwendungen als »Freundschaftsdienst«. Das Justizministerium erklärte, diese Verantwortung des Richters sei »unwiderlegbar«.
Da verwundert es kaum noch, dass ein Staatsanwalt im Untersuchungsausschuss des Nationalrates behauptete, er habe eine 150 Seiten umfassende Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen den ehemaligen Innenminister Ernst Strasser »leider im Akt übersehen«, akkurat bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Verjährungsfrist.
Auch zu den größten Kriminalfällen der jüngeren Geschichte will die Kritik nicht verstummen. Im Fall der Entführung von Natascha Kampusch wurden schwere Ermittlungsfehler aufgedeckt. Die Frage nach einem Mittäter ist nach den Erkenntnissen einer Sonderkommission weiterhin ungeklärt. Deren Vorsitzender, der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts, Ludwig Adamovich, äußert in Interviews seine Sorge, das Entführungsopfer könnte in Lebensgefahr schweben. Derweil macht sich der Staatsanwalt öffentlich über die Untersuchungen der Kommission lustig.
Der Kampf gegen Missstände ist vor allem einer gegen die Statistik
Gleichfalls wird im Fall des Briefbombenattentäters Franz Fuchs nach wie vor die Einzeltätertheorie verteidigt. Ein Gerichtsgutachter behauptet indes, man habe ihn und andere Zweifler »mundtot gemacht«. Der Leiter des Fachbereichs Geschichte an der Universität Salzburg, Heinz Dopsch, der Gutachten zu den Bekennerschreiben der ominösen Bajuwarischen Befreiungsarmee erstellte, beklagt, es werde ein »Mantel des Schweigens« über die Hintergründe der Terrorserie gebreitet.
Zu dieser Häufung von Affären passt, dass die von der deutschen Justiz durchgeführte Untersuchung des Gletscherbahnunglücks von Kaprun, das 155 Menschen das Leben gekostet hatte, in einem vernichtenden Urteil über ein österreichisches Gericht endete, das nach schlampigen Ermittlungen alle 16 Angeklagten freigesprochen hatte.
Trotz der Flut von Enthüllungen sind kaum Ansätze zu erkennen, grundlegende Reformen zu diskutieren. Die Politik schweigt, wiegelt ab oder versucht, »Verräter« in den Behörden dingfest zu machen. Bestenfalls mündet öffentliche Kritik in der alten Forderung, das Weisungsrecht der Justizminister an die Staatsanwaltschaften aufzuheben. So als wüsste man nicht über die spezifische Innenwelt der österreichischen Politik Bescheid. Dokumentierte Weisungen und öffentliche Entscheidungen sind dort eher verpönt. Abhängigkeiten werden durch Einfluss auf Budget, Personal oder Karriere erzielt, die Kameraderie der Eliten sichert das hermetisch geschlossene System.
Die Wurzel allen politischen Übels in Österreich liegt darin, dass das Prinzip der Gewaltenteilung bislang nicht verwirklicht wurde. Weder ist das Parlament Gesetzgeber noch die Justiz unabhängig. Es herrscht ein eklatanter Mangel an republikanischem Bewusstsein und damit auch an einem Ethos der Autonomie von Parlament und Justiz gegenüber Regierung und Bürokratie. Diese haben es jahrzehntelang verstanden, die Begrenzung ihrer Macht zu hintertreiben. Deshalb existiert in Österreich bis heute kein moderner Katalog der Grund- und Freiheitsrechte, die per Definition aus Abwehrrechten gegenüber dem Staat bestehen. Bei den Verurteilungen durch den Gerichtshof in Straßburg wegen der Verletzung von Meinungs- und Pressefreiheit nimmt Österreich die Spitzenposition vor allen Staaten der Union ein, ja es übertrumpft sogar Russland. Im Fall der Kaffee-Kassa-Affäre sagte ein Kenner der Causa zum Falter: »Hätte die Justiz angeklagt, wären wir im Korruptionsindex hinter Pakistan gerutscht. Das wollte man eben nicht.« In einer Zwetschkenrepublik ist der Kampf gegen Missstände eben vor allem einer gegen die Statistik.
In ganz Europa lässt sich eine Tendenz zur Machtausweitung der Exekutive beobachten. Kürzlich forderte der Europarat Frankreich auf, die geplante Abschaffung des Untersuchungsrichters zu überdenken. Dieser gilt als Garant dafür, dass selbst in sinistren Staatsaffären Anklage gegen höchste Politiker erhoben wird. Österreich wurde vom Europarat bereits 2006 wegen mangelnder Unabhängigkeit und starker Politisierung der Justiz gerügt. Dennoch wurde zwei Jahre später der traditionell schwache Untersuchungsrichter im Vorverfahren nicht etwa gestärkt, sondern weitgehend abgeschafft und die Leitung der polizeilichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft übertragen. Der politischen Einflussnahme wurde dadurch Tür und Tor geöffnet. Im Gegenzug verlangten Opferschutzverbände vollständige Rechtsmittel für die Geschädigten. Dazu kann man auf der Internetseite der Vereinigung der Staatsanwälte lesen: »Was dies für die Umsetzung z. B. am Fall des Seilbahnunglückes in Kaprun bedeutet hätte, bedarf in diesem Kreis kaum einer näheren Ausführung.« Angesichts des peinlichen Prozessverlaufes muss dies für die Hinterbliebenen wie blanker Hohn klingen.
In fast allen Staaten der Union wacht ein oberster Richterrat über die Unabhängigkeit der Justiz. Er ist für die vollständige Selbstverwaltung einschließlich des Budgets und des Personals verantwortlich. In Italien ist dieser Richterrat als Antwort auf den Faschismus entstanden. Er ist gemeinsam mit den Untersuchungsrichtern zum Albtraum von Silvio Berlusconi geworden.
In der Zwetschkenrepublik Österreich tun tief greifende Reformen dringend not. Das Amtsgeheimnis muss durch Informationsrechte der Bürger ersetzt werden. Der Zugang zum Verfassungsgerichtshof muss geöffnet werden. Ein Staat, der Angehörige seiner Minderheiten zu dem juristischen Trick zwingt, mit 70 Stundenkilometern durch ein Ortsgebiet zu rasen, um Minderheitenrechte geltend machen zu können, gilt in Europa als Lachnummer. Durch die Aufnahme der Europäischen Charta der Grundrechte in die österreichische Verfassung könnte das jahrzehntelange Gezerre zwischen den Parteien um einen Grundrechtekatalog beendet werden.
Auch bei der Justizreform könnte ein Blick über die Grenzen lehren, dass Österreich das Rad nicht erst neu erfinden muss, soll die Politik endlich daran gehindert werden, weiterhin ihre Willkürherrschaft über rechtsstaatliche Prinzipien auszuüben.
Freitag, 14. Januar 2011
Abonnieren
Posts (Atom)