Dienstag, 17. März 2009
Fritzl-Prozess: Schuldvermutung oder Unschuldsvermutung?
Die Richterin weist in ihrem "Vorwort" vor Prozessbeginn nachdrücklich auf die "Unschuldsvermutung zugunsten des Angeklagten" hin. Mittlerweise gibt es ja ein Teilgeständnis, und man kann beim besten Willen keine Unschuld mehr vermuten. Könnte man mit der Blödheit "Unschuldsvermutung" nicht endlich aufhören und zu dem generellen Hinweis übergehen, "dass lediglich eine Schuldvermutung besteht"? Muss ein Prozess geführt werden, obwohl eine Unschuld vermutet wird, oder muss er geführt werden, weil eine Schuld vermutet wird...
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