Die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Gutmenschen-, pardon, Grundrechte-Charta hat man sich zu einer Zeit ausgedacht, als derartige Völkerwanderungen wie jetzt undenkbar waren. So wie jedes Gesetz, ob in der Verfassung verankert oder nicht, müssen auch diese Bestimmungen einer völlig veränderten Situation angepasst werden. So hat man die Auslegung/Handhabung der österreichischen Neutralität, ein Grundpfeiler der Republik, Schritt für Schritt ausgehöhlt und - ohne Gesetzesänderung! - zur Worthülse verkommen lassen. Ganz zu schweigen davon, dass Schengen und Dublin längst nicht mehr gelten. Macht nix, wenn die "Verhältnismäßigkeit" von Gegenmaßnahmen nicht gegeben ist, müssen wir halt alle Notleidenden dieser Welt unkontrolliert reinlassen...
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