Mittwoch, 27. Juli 2016

Alle glaubten dem IS-Attentäter von Ansbach: "Ich will keine Waffen gegen Menschen tragen."


Sie erzählen alle unüberprüfbare Geschichten, sind auf der Flucht vor Tot und Verderben, berichten in ihren Asylanträgen von grauenvollen Erlebnissen - und bis hinauf zum Kardinal hören ihnen Gutmenschen erschüttert zu...

Massenmörder Mohammad D. stellte auch in Österreich einen Asylantrag

Seiner Darstellung in den Asylakten zufolge wurde er in Bulgarien zunächst für zwei Monate inhaftiert. Außerdem sei er geschlagen und seine Verletzungen aus dem syrischen Bürgerkrieg nicht behandelt worden, behauptet er. "Ich wurde nicht medizinisch versorgt, obwohl ich Splitter im Körper hatte", zitiert die "Bild" aus den Befragungsprotokollen.

Im April 2014 flog er dem Bericht zufolge schließlich von Sofia nach Wien. Die österreichischen Behörden griffen ihn auf. Obwohl er in Österreich Asyl beantragt hatte, fuhr er im Juli 2014 nach München.

"Ich habe Angst vor einer Rückkehr nach Syrien"
Den deutschen Migrationsbehörden berichtete er laut der "Bild", er sei Sunnit und stamme aus Aleppo. Mehrfach soll er von der syrischen Regierung und Al Kaida festgenommen worden sein, weil er Videos von Demonstrationen veröffentlicht habe. Seine Frau und seine Kinder sollen im Krieg getötet worden sein. Zu seinen Eltern habe er keinen Kontakt, sie seien im Gefängnis, weil sie gegen die Regierung protestiert hätten, behauptete Mohammad D.

"Ich fürchte mich vor dem Tod und Demütigung", berichtete er laut den Akten gegenüber den deutschen Beamten. "Ich will keine Waffen gegen Menschen tragen. Ich habe Angst vor einer Rückkehr nach Syrien, weil ich zu einem Mörder werden könnte", sagte damals der spätere Attentäter.
Kurz vor Anschlag in Ansbach bekam der Täter Abschiebe-Anordnung

Doch Mohammad D. sollte abgeschoben werden. Im Dezember 2014 bekam er laut der "Bild"-Zeitung einen Abschiebe-Bescheid nach Bulgarien, dem Land, wo er den ersten Asylantrag gestellt hatte. Doch der Syrer klagte beim Verwaltungsgericht gegen die Abschiebung - zunächst mit Erfolg. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) setzte sie aus, weil Mohammad D. angeblich zwei Suizidversuche begangen haben soll. Wie die Polizei erklärte, ritzte er sich dabei oberflächlich an den Armen.

Am 25. Februar 2015 wurde die Duldung vom BAMF jedoch wieder aufgehoben. Am 13. Juli 2016 wurde Mohammad D. mitgeteilt, dass er innerhalb von 30 Tagen Deutschland verlassen muss. Am 24. Juli beging er den Selbstmordanschlag in Ansbach.




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